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    Lesen Sie häufig gestellte Fragen zu folgenden Themen:

    Mietverwaltung

    Die Mietverwaltung ist der Service, bei dem eine externe Hausverwaltung die Betreuung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie mit Einzeleigentümern übernimmt. Sie vertritt die Interessen der Eigentümer gegenüber Mieterinnen und Mietern sowie anderen Parteien wie Handwerkern oder Versorgungsunternehmen. Die Verwaltung schließt Verträge ab, überwacht deren Erfüllung und ist Ansprechpartnerin für Mieterfragen. Sie kümmert sich um Problemlösungen in den Wohnungen und auf dem Gelände sowie um Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Die Mietverwaltung legt besonderen Fokus auf energetische Sanierung und führt regelmäßige Vor-Ort-Inspektionen durch, um den Zustand der Immobilie zu überprüfen.

    Die Aufgaben einer Mietverwaltung umfassen die Neuvermietung, Wohnungsübergaben, Kontrolle der Mieteingänge, Einzug von Mietrückständen, Nebenkostenabrechnung, Überwachung der Hausordnung, Instandhaltungskoordination und Beauftragung von Handwerkern. Weitere Aufgaben sind die Kommunikation mit Mieter:innen, Bonitätsprüfung, Vertragsverwaltung, Kündigungsabwicklung, Dienstleisterbeauftragung, Mietkautionenverwaltung, Mietanpassungen und Hausmeisterkoordination. Der genaue Leistungsumfang wird im Verwaltervertrag festgelegt.

    Eine Mietverwaltung wird von Eigentümern genutzt, die nicht in der Nähe ihrer vermieteten Objekte wohnen oder wenig Zeit zur Verfügung haben. Die Verwaltung gewährleistet zuverlässige Mieteinnahmen und bietet besonders bei mehreren Objekten an verschiedenen Standorten professionelle Unterstützung.

    Die Mietverwaltung überwacht die pünktliche Zahlung der Miete, prüft die Höhe der Zahlungen und kümmert sich um etwaige Mietrückstände. Sie kann rechtliche Schritte einleiten und die Eigentümer vor Gericht vertreten. Zudem passt sie die Miete an den örtlichen Mietwohnungsmarkt an, um das wirtschaftliche Optimum für Vermieter und Mieter zu finden.

    Die technische Mietverwaltung umfasst die Planung, Beauftragung und Überwachung von Modernisierungen, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Verwalter:in berät bei der Umsetzung, holt Angebote ein, aber die endgültige Entscheidung liegt bei den Eigentümer:innen. Reparaturen, Winterdienste, Gärtner:innen und Pflichtwartungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben der technischen Mietverwaltung.

    Die kaufmännische Mietverwaltung umfasst administrative Tätigkeiten wie Zahlungsabwicklung, Buchhaltung und Erstellung der Betriebsabrechnung. Die Verwalter:in kümmert sich auch um das Einfordern von Zahlungen und die Mietanpassung. Weitere Leistungen umfassen die Verwaltung von Kautionen, die Erstellung von Mietverträgen, Abnahme und Übergabe von Wohnungen sowie die Prüfung von Versicherungsverträgen. Eine zentrale App erleichtert die Kommunikation zwischen Mieter:innen und der Hausverwaltung. Zusätzlich bieten einige Verwalter:innen die Beauftragung externer Dienstleister und Bonitätsprüfungen von Bewerber:innen an.

    Mietverhältnis

    Für die Aufnahme eines zusätzlichen Mietvertragpartners können Sie einen Antrag stellen. Wir führen dann eine Bonitätsprüfung durch. Dazu benötigen wir den Personalausweis der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch.

    Zur eigenen Sicherheit stellen Sie diese in das Ihnen zugewiesene Kellerabteil oder gegebenenfalls in den Fahrradraum im Haus. Das Abstellen in Flucht- und Rettungswegen wie dem Hausflur ist aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

    Die Gesamtmiete setzt sich in der Regel aus der Nettokaltmiete sowie den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammen. Die genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

    Betriebskostenabrechnungen können erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt werden.

    Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Mietübernahme beim Arbeitsamt oder Jobcenter und wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung.

    Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt normalerweise nur einmal pro Jahr, abhängig von den Regelungen Ihrer Gemeinde. Der Termin wird rechtzeitig durch Aushang oder im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben. Möglicherweise wurden Ihnen auch Berechtigungskarten von der Gemeinde ausgehändigt. In diesem Fall müssen Sie den Müll rechtzeitig bei der Gemeinde oder dem Müllabfuhrzweckverband anmelden. Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Sperrmüll am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem Haus bereitgestellt wird. Nicht abgeholte Gegenstände müssen von Ihnen wieder entsorgt werden. Dies ist nicht die Aufgabe des Hausmeisters.

    Wenn Sie für einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung sein werden, informieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter darüber, wie lange Sie abwesend sein werden und wo der Notfallschlüssel hinterlegt ist.

    Eine generelle Zustimmung zur Gründung einer Wohngemeinschaft wird vom Vermieter nicht erteilt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: Kopie des Personaldokuments, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktuelle Schufa-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter.

    Wir benötigen eine Kopie des Untermietvertragsentwurfs sowie eine Ausweiskopie des Untermieters. Nach Prüfung erstellen wir eine Untermietvereinbarung zum Mietvertrag. Der Vermieter ist berechtigt, einen Untermietzuschlag zu erheben.

    Sie können einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Mietvertragpartners stellen. Wir führen dann eine Bonitätsprüfung durch. Dazu benötigen wir den Personalausweis der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch.

    Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben und einen interessierten Nachmieter haben, können Sie diesen gerne als neuen Mieter vorschlagen. In der Regel wählen wir jedoch aus mehreren Interessenten aus, um einen Nachmieter zu bestimmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Schäden / Notfall

    In diesem Fall ist der Versorger zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Störhotline.

    Bitte überprüfen Sie zunächst den Sicherungskasten Ihrer Wohnung, der sich in der Regel in der Nähe Ihres Stromzählers befindet. Sie können auch Ihre Nachbarn fragen, ob sie ebenfalls keinen Strom haben. Falls dies der Fall ist, handelt es sich um ein Problem des örtlichen Stromanbieters. In diesem Fall sollten Sie diesen kontaktieren. Wenn nur Ihre Wohnung betroffen ist, melden Sie uns bitte umgehend den Schaden.

    Wenn es Mängel in Ihrer Wohnung gibt, melden Sie diese bitte schriftlich, am besten mit dem Schadensmeldeformular in Ihrer App. Nur so kann eine schnelle Behebung gewährleistet werden. Bei kleineren Mängeln oder dringenden Fällen können Sie sich auch an den Hausmeister wenden. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie in Ihrer App oder an den Aushängen in Ihrem Haus.

    Melden Sie einen Wasserschaden oder eine Rohrverstopfung umgehend der Hausverwaltung und informieren Sie den Hausmeister.